Regeln für Wanderführer

Veröffentlicht am 22. August 2011 - 14:30 Uhr

Zwei Wochen Voranmeldefrist

Angebote für Wanderungen bitten wir mindestens zwei Wochen vor dem Termin über das Formular anzukündigen. Nur so ist genügend Zeit, um das Angebot rechtzeitig auf der Webseite bereitzustellen. Später eingehende Wanderangebote sind sind aber dennoch willkommen, wenn es noch kein Angebot gibt. Allerdings kann dieses dann eventuell nicht mehr rechtzeigig veröffentlicht werden.

Verbindlichkeit

Einmal angekündigte und online gestellte Wanderungen sind verbindlich. Niemand ist natürlich vor Krankheit oder sonstigen unabwendbaren Ereignissen geschützt. Aber im Interesse der Verlässlichkeit unserer Gemeinschaft sollten der Anbieter einer Wanderung vorher immer auch überlegen, ob er den Termin tatsächlich wahrnehmen kann und will. Wenn sich herausstellt dass der Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, dann sollte der Anbieter sich um einen Ersatz bemühen, z.B. einen der Teilnehmer bitten, die Wanderung zu führen.

Wenn die Wanderung abgesagt werden muss, dann liegt es in der Verantwortung des Wanderführers, die Teilnehmer möglichst frühzeitig darüber  zu informieren.

Anmeldeprozedur für Wanderangebote

Die Angebote für Wanderungen sollten ausschließlich über das dafür vorgesehene Formular (→ Wanderung anbieten) vorgenommen werden. Dies erleichtert die Verwaltungsarbeit. In Ausnahmefällen dürfen Wanderungen aber selbstverständlich auch auf anderen Wegen angeboten werden. Die Angaben zur Wanderung sollten von vornherein vollständig sein, damit nachträglich keine Änderungen mehr erforderlich sind.

Datenschutz

Der Wanderführer verwendet die ihm anvertrauten Daten (E-Mails, Adressen, Telefonnummern usw.) ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der angebotenen Wanderung. In diesem Zusammenhang ist ihm erlaubt, die Teilnehmer auf allen bei der Anmeldung kommunizierten Wegen zu kontaktieren. Es ist ihm nicht erlaubt, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Insbesondere ist es nicht zulässig, Kontaktdaten zu sammeln und diese für eigene oder fremde Zwecke zu verwenden.

Insbesondere sind Sammel-E-Mails an Teilnehmer nicht erwünscht, sofern sie nicht auf einen Teilnehmerkreis einer Veranstaltung beschränkt sind.

Durchführung der Wanderung

Der Wanderführer bereitet sich ausreichend auf die geplante Wanderung vor, sodass er die Gruppe sicher vom Ausgangspunkt bis ans Ziel führen kann. Länge und Dauer der Wanderung sollten vorher abgeschätzt und kommuniziert werden. Er beschafft sich außerdem notwendiges Kartenmaterial, kümmert sich um Einkehrmöglichkeiten und falls erforderlich Platzreservierungen, Abklärung von Öffnungszeiten, Eintrittsgelder, Fahrtmöglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (sofern diese Teil der Strecke sind).

Fahrgemeinschaften

Die Dynamische Wandergruppe fördert die Bildung von Fahrgemeinschaften. Zu diesem Zweck kann jeder Teilnehmer angeben, ob er eine Fahrgemeinschaft anbieten oder in Anspruch nehmen will. Der Wanderführer bietet Unterstützung dazu an, indem er die Kontaktdaten der Interessenten an diese weitergibt. Er ist aber nicht dafür verantwortlich diese auch zu organisieren.

Kostenerstattung/Aufwandsentschädigung

Der/die Wanderführer(in) erhält für jede durchgeführte Wanderung eine Aufwandesentschädigung von derzeit maximal 30 €. Der Betrag ist auf die Höhe der von den Teilnehmern eingenommenen Wandergebühren beschränkt. Der überschüssige Betrag wird nach der Wanderung auf das Konto der Dynamischen Wandergruppe überwiesen.

Ergänzungen für die Durchführung von mehrtägigen Wanderreisen

Voranmeldefrist mindestens zwei Monate

Wer eine Wanderreise anbieten möchte, der sollte diese mindestens zwei Monate im Voraus anbieten, höchstens jedoch 12 Monate vor dem Termin.

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